Info für Schüler*innen mit vorläufig zugewiesenen Schulplätzen

Sehr geehrte Eltern,

der vorläufig zugewiesene Schulplatz gilt als verbindlich, wenn zum Zeitpunkt der Aufnahme die gesetzlichen Aufnahmsvoraussetzungen erfüllt werden.

Das Jahreszeugnis ist daher am Freitag, 07.07.2023, bis spätestens 12.00 Uhr im Original an unserer Schule vorzulegen.

Es ist nicht erforderlich, die von der derzeit besuchten Schule ausgestellte Interimsbestätigung vorzulegen, wenn nur Sehr gut und Gut aufscheinen.

In Fällen wo ein Befriedigend in der Interimsbestätigung aufscheint, ist diese am WRG vorzulegen. Termin: bis spätestens Montag, 03.07.2023, 12:00 Uhr im Sekretariat unserer Schule (persönliche Vorlage, auf dem Postweg oder gescannt per e-Mail). Aufgrund dieser Bestätigung wird festgestellt, ob und gegebenenfalls welche Aufnahmeprüfungen bei Nichterfüllung der Aufnahmevoraussetzungen abgelegt werden müssen.

Categories: Allgemein
Gerhard Klampfer

Direktor