Umgang mit gesundheitlichen Problemen – Covid-19-Verdachtsfall

Diese Regelung gilt für ALLE Altersstufen am WRG

Grundsatz: Lehrer ist kein Arzt und stellt daher keine Diagnose!! KV informiert die Eltern am Schuljahresbeginn: Kinder sollen (wie bisher) nur gesund in die Schule geschickt werden. Keinesfalls dürfen Kinder mit Fieber (über 37,5 °C) und/oder plötzlichem Verlust des Geruchs- und Geschmacksinns oder anderen Covid-19-Symptomen in die Schule geschickt werden. In Zweifelsfällen sollte immer von den Eltern ein Arzt (Hausarzt) beigezogen werden. Die Schulärztin ist nicht für diese Tätigkeit zuständig. Die Kinder werden durch den KV ausdrücklich angewiesen, bei Beschwerden im Gebäude nicht selbstständig herumzugehen oder selbstständig ins Sekretariat zu gehen! Das Kind bleibt in der Klasse und meldet beim Lehrer der nächsten Stunde die Probleme. Sollte der Lehrer Gesundheitsprobleme bemerken, spricht er das Kind an.

 

Alle Bezeichnungen gelten im Sinne der Gleichbehandlung für beide Geschlechter.

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Gerhard Klampfer

Direktor